ÖZP 1999/2  S.157-171

Bettina Scholdan

ERHALTUNG ODER REKONSTRUKTION VON POLITIK? Minderheitenrechtsprechung zwischen prozeduraler und substantieller Demokratietheorie

Wo Minderheiten die von deliberativen Demokratietheorien geforderte Anerkennung als Freie und Gleiche auf verfassungsgerichtlichem Wege einklagen, weil Diskursverzerrungen ihr Gefühl staatsbürgerlicher Zugehörigkeit einschränken, läßt sich ein Unterschied zwischen prozeduralem und substantiellem Demokratieverständnis feststellen, der die Einstellung zur Legitimität eines politischen Selbstverständnisses von Verfassungsgerichtsbarkeit prägt. Da feministische und kritische Demokratietheorien nicht von ihrem radikal partizipatorischen Anspruch abgehen wollen, ergibt sich für sie hinsichtlich einer minderheitsfreundlichen Verfassungsrechtsprechung ein Begründungsproblem. Jane Schacters Vorschlag einer metademokratischen Betrachtungsweise von Gesetzesinterpretation ermöglicht eine differenzierte Beurteilung des Gegensatzes zwischen aktiver und restriktiver Justiz, der durch die Dichotomie zwischen prozeduraler und substantieller Demokratie konstruiert wird. Insbesondere dieAnsätze der Erhaltung bzw. der Rekonstruktion von Politik durch Verfassungsgerichte verweisen auf die Problematik des diskursiven Ausschlusses von Frauen und Minderheiten durch vermeintlich neutrale Verfahrensregeln. Für eine Politik der Differenz ergibt sich die demokratische Legitimität von Verfassungsrechtsprechung aus der Frage, ob ein Urteil zur diskursiven Öffnung oder Schließung umstrittener Grundrechtsinterpretationen beiträgt.

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