ÖZP 2000/3  S.267-268

Editorial

Die Europäische Union (EU) hat sich traditionell als Wirtschaftsgemeinschaft entwickelt. Den Höhepunkt dieses Prozesses stellt die Währungsunion dar, an der derzeit elf der 15 Mitgliedsstaaten teilnehmen. Die Währungsunion wird als wichtiger Schritt im europäischen Integrationsprozess verstanden, ist allerdings mit erheblichen Konsequenzen für die Wirtschaftsstrategien der einzelnen EU-Mitgliedsländer verbunden und bedeutet für viele Staaten das Infragestellen bisheriger wohlfahrtsstaatlicher Politik. Gleichzeitig ist die Beschäftigungssituation in der Europäischen Union von einer sehr hohen und sich verfestigenden Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Betrug die durchschnittliche Arbeitslosenrate 1980 um die sechs Prozent, so steigerte sie sich auf über acht Prozent (1990) und liegt derzeit bei rund zehn Prozent, wobei die Quote national stark variiert: In Ländern wie Luxemburg, den Niederlanden, Österreich oder Portugal blieb die Arbeitslosenrate unter fünf Prozent, während Länder wie Spanien, Frankreich oder Italien zwischen zehn und 16 Prozent Arbeitslose aufweisen.

Als bereits nach Maastricht Widerstände in der Bevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedsländer gegen die jüngsten Integrationsschritte sichtbar wurden, reagierten die Regierungen mit einem Auftrag an die EU-Kommission, eine europäische Strategie gegen die Beschäftigungskrise zu erarbeiten (vgl. Andreas Aust i.d.B.). Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde unter dem Titel VIII ein Beschäftigungskapitel in den EG-Vertrag integriert, das die Mitgliedsländer der Europäischen Union dazu anhält, eine koordinierte Beschäftigungspolitik zu entwickeln. Basis für eine solche Koordinierung sind nationale Aktionspläne der Mitgliedsstaaten auf Grundlage der folgenden vier zentralen beschäftigungspolitischen Leitlinien: Erhaltung der Vermittelbarkeit von Arbeitssuchenden, Unterstützung des Unternehmergeistes, Erhaltung der Anpassungsfähigkeit der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen an neue Herausforderungen sowie Chancengleichheit von Männern und Frauen.

Die – 1998 zum ersten Mal vorgelegten – nationalen Aktionspläne (NAPs) werden von der Kommission ausgewertet. Diese erstellt darauf hin einen Erfahrungsbericht, der wiederum die Grundlage für die beschäftigungspolitischen Leitlinien des folgenden Jahres bildet, wobei die bereits genannten Leitlinien für 1999 und 2000 fortgeschrieben wurden. Schlüsselbegriffe in diesem Prozess sind ,benchmarking‘, ,monitoring‘ und ,best practice‘. Es geht im Wesentlichen darum, aus Erfolgen bzw. Misserfolgen anderer zu lernen. Gudrun Biffl weist in ihrem Beitrag über Österreich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Österreich bisher nicht in der Lage war, die EU davon zu überzeugen, dass es Maßnahmen und Instrumente der Beschäftigungspolitik entwickelt hat, die für eine ,peer review‘, d.h. als Vorbild für andere Mitgliedsländer, in Frage kämen, und führt dies darauf zurück, dass nach wie vor wenig über die Regelmechanismen des österreichischen Arbeitsmarktes bekannt ist, nicht zuletzt aufgrund eines Mangels an international vergleichbaren Daten. Wenn von der Kommission von ,best practice’ Modellen gesprochen wird, wird allerdings jede/r aufmerksame BeobachterIn dieses Politikfeldes sofort an das ,niederländische Modell’ denken. Christine Trampusch schließt mit ihrem Artikel an diese Diskussion an, und auch im Lichte aller Beiträge zu diesem Schwerpunkt lässt sich bestätigen, dass die Niederlande tatsächlich ein gewisser ,Trendsetter’ in wichtigen Entwicklungen der europäischen Sozial-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik und deren Verkopplung sind. Diese Entwicklungen beziehen sich sowohl auf die Einschränkungen von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen, die Liberalisierung und Flexibilisierung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen als auch auf den zunehmend aktiven Charakter der Arbeitsmarktpolitik. Elisabetta Gualmini beschreibt ganz ähnliche, wenn auch jüngere, Reformansätze in Italien. In Schweden ist es insbesondere in den ersten beiden Dimensionen zu Veränderungen gekommen, wohingegen die schwedische Arbeitsmarktpolitik traditionell eine aktivierende war, also im derzeitigen Trend liegt (vgl. Magnus Ryner i.d.B.).

Die Artikel dieses Heftes weisen allerdings auch auf eine wichtige Verbindung von ,policy’ und ,polity’ bzw. von Politikinhalten und institutionellem Rahmen hin. Insbesondere in den Beiträgen zu den Niederlanden und zu Italien wird eine zunehmende Dezentralisierung, ja Kommunalisierung der Arbeitsmarktpolitik konstatiert. Dies ist besonders im niederländischen Fall bemerkenswert, da dieser institutionelle Wandel auch einen gewissen Bruch mit den sonst vorherrschenden korporatistischen Strukturen implizierte. Derartige Traditionsbrüche stellen allerdings die Ausnahme von der Regel dar. Während in Italien die konstitutionelle Krise der 90er Jahre eine Basis für weitreichende Politikreformen geschaffen hat und in Schweden eine einschneidende wirtschaftliche Krise zu einem gewissen Umbruchklima geführt hat, sehen wir größere Kontinuität in den anderen Länderstudien (vgl. dazu Gudrun Biffl für Österreich und Stefan Wally/Barbara Blümel für Deutschland und Großbritannien i.d.B.).

Was eine grundsätzliche Bewertung der europäischen beschäftigungspolitischen Initiative betrifft, ist noch kein endgültiges Urteil möglich. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich unterschiedliche nationale Strukturen und Bedürfnisse in eine gemeinschaftliche Beschäftigungsstrategie eingliedern lassen. Sollten daher keine konkreten Strategien definiert werden, sondern Ansätze europäischer Beschäftigungspolitik lediglich appellativen Charakter haben, so ist der Reformdruck dieser Politik sicherlich eher niedrig einzuschätzen. Dies zeigen Stefan Wally und Barbara Blümel beispielsweise anhand der Analyse der Nationalen Aktionspläne Großbritanniens und Deutschlands. Die Aktionspläne der untersuchten Länder stimmen großteils überein, die tatsächliche Beschäftigungspolitik Großbritanniens lässt sich mit jener Deutschlands jedoch kaum vergleichen.

Ist das Ziel dieses Koordinierungsprozesses auf EU-Ebene Konvergenz in den Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitiken der einzelnen Mitgliedsstaaten, so greifen diese Bemühungen – hält man sich die einzelnen Fallstudien vor Augen – nicht nur erst in Ansätzen, sondern sind angesichts unterschiedlicher nationaler Strukturen durchaus auch kritisch zu hinterfragen. Allerdings kann man den weichen, regulativen Ansatz der EU auch als Chance des gegenseitigen Austauschens und Lernens begreifen (vgl. August Aust i.d.B.) und in diesem Sinne den bisherigen „Stand” europäischer Beschäftigungspolitik – positiv besetzt – als „work in progress” interpretieren.

Abgehoben von den einzelnen Länderstudien entwirft Ulrike Mühlberger in ihrem Beitrag einen theoretischen Rahmen zur Analyse der Arbeitsmarktpartizipation von Frauen, wobei sie ihre Untersuchung auf den europäischen Arbeitsmarkt konzentriert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu den tragenden Säulen einer koordinierten europäischen Beschäftigungsstrategie gehört, stellt dieser –außerhalb des Schwerpunktes angesiedelte – Beitrag eine wichtige Ergänzung zu den vorangegangenen Beiträgen dar.

Den Abschluss bildet eine Replik von Armin Wolf auf den Artikel von Günther Pallaver über die Repräsentanz von Frauen in ORF-Nachrichtensendungen im vorangegangenen Heft sowie eine Antwort des Autors darauf. Da sich die ÖZP auch als Diskussionsforum versteht, begrüßen wir die offene Debatte.

Andrea Lenschow
Elisabeth Wolfgruber
Birgitt Haller