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ÖZP 2004/1, 7-18 [INHALT] [Englisch]
Eva Kreisky (Wien)
DIE POLITISCHE MODERNE ALS PROJEKT DER FRAGMENTIERUNG: Demokratie
und Rechtsstaat in Geschlechterperspektive
Der demokratische Rechtsstaat bildete niemals einen geschlechtsneutralen
Modus der Limitierung und Legitimierung von Herrschaft. Er hatte
ebenso vergeschlechtlichte Voraussetzungen wie ent-geschlechtlichende
Nachwirkungen (und vice versa). Auch der liberale Rechtsstaat
fungiert also als soziales und geschlechtliches Gestaltungsprinzip.
Mit dem sozialen Rechtsstaat hatten sich aber reale und materielle
Gleichstellungschancen auch für Frauen eröffnet, die
mit der neoliberalen Wende allerdings ins Stocken geraten. Unter
den Bedingungen neoliberaler Globalisierung sind daher neue Doktrinen
des Rechtsstaats im Entstehen.
ÖZP 2004/1, 19-32 [INHALT] [Englisch]
Hans J. Lietzmann (Wuppertal)
DIE EUROPÄISCHE UNION ALS "DEFEKTE DEMOKRATIE"?
Rechtsstaat und Pfadabhängigkeit in Europa
Der Artikel wendet die Kriterien der politikwissenschaftlichen
Debatte über "defekte" bzw. "hybride"
Demokratien in den Ländern eines Übergangs von diktatorischen
zu nicht-diktatorischen Regimes auf die institutionelle Politik
der Europäischen Union an. Dabei erweist sich, dass in der
Genealogie wie im gegenwärtigen Entwicklungsstand der EU
nicht nur temporäre "Defizite", sondern strukturelle
Ursachen für ihre mangelhafte demokratische Struktur verantwortlich
sind. Es wird hervorgehoben, dass die Gründung der EU nicht
auf einer historisch-politischen tabula rasa stattgefunden hat,
dass es also eine institutionelle "Stunde Null" nicht
gab. Die EU steht vielmehr in einer institutionellen Tradition
und in einer "Pfadabhängigkeit" gegenüber
autoritativen Entwicklungsregimes, wie sie zur Modernisierung
und Ökonomisierung von vielen Staaten Europas eingesetzt
wurden. .
ÖZP 2004/1, 33-48 [INHALT] [Englisch]
Alfred J. Noll (Wien)
VOR DEM SICHERHEITSSTAAT?
Der Kern des Sicherheits-Versprechens liegt darin, dass man
gar nicht wissen muss, was man verspricht, wenn man Sicherheit
verspricht. Was als "Sicherheit"/"Unsicherheit"
gilt, das unterliegt gesellschaftlicher Vereinbarung, ideologischer
und politischer Auseinandersetzung oder auch kultureller Festlegung.
Wir beobachten eine nachdrückliche gesellschaftliche und
technik-politische Tendenz zur Vorsorge und zur Herstellung von
Sicherheit. Der Rechtsbegriff der "Sicherheit" eröffnet
ein weites Feld, er bedarf der Konkretisierung. Das erkennbare
Bemühen um eine eindeutige Definition der "Sicherheit"
aber scheitert beinahe notwendig vor den Ansprüchen polizeilicher
Praxis. Für die polizeiliche Praxis hat dies zur Folge,
dass sie die weiten Spielräume der gesetzlichen Grundlagen
ausnützen kann, ohne sich den subtilen Überlegungen
einer verfassungskonformen Einschränkung dieser eingriffsintensiven
Akte der Gesetzgebung zu stellen. Wir sehen den Übergang
von der repressiven zur präventiven Polizei. Diese Aufgabenverschiebung
führte zu einer weiteren Vorverlagerung des Staatsschutzes
weit in die Gesellschaft hinein. Überspitzt formuliert:
Die staatliche Sicherheit entwickelte sich mit dieser Sicherheitskonzeption
zum "Supergrundrecht", Bürgerinnen und Bürger
mutierten zu potentiellen Sicherheitsrisiken.
ÖZP 2004/1, 49-66 [INHALT] [Englisch]
Rainer Bauböck (Wien)
MIGRATION UND INNERE SICHERHEIT: Komplexe Zusammenhänge,
paradoxe Effekte und politische Simplifizierungen
Der Zusammenhang zwischen Migration und innerer Sicherheit
ist komplex, wird aber immer wieder politisch simplifiziert.
Die generelle Annahme, welche durch Medienberichterstattung und
politische Reden verbreitet wird, lautet, dass unkontrollierte
Zuwanderung Sicherheit in zweierlei Hinsicht gefährde: erstens
direkt, indem sie grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten
erleichtert, und zweitens indirekt, indem sie gesellschaftliche
Zustände herbeiführt, welche die staatliche Fähigkeit
zur Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und sozietaler
Sicherheit in einem umfassenderen Sinn schwächen. Der Beitrag
argumentiert, dass diese prima facie plausible Behauptung modifiziert
werden muss. Erstens müssen Migrationskontrollen im Namen
der inneren Sicherheit gegen den ökonomischen und sozialen
Nutzen sowie den politischen Eigenwert von Bewegungsfreiheit
abgewogen werden. Zweitens kann die Illegalisierung von Einwanderung
selbst öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie anhaltende
Migrationsbewegungen nicht unterbinden kann, oder wenn die Hochrüstung
von Grenzen zur Verdrängung freiwilliger und selbst organisierter
Fluchthilfe durch organisierte Schlepperbanden führt. Drittens
kann die Schließung von Grenzen paradoxerweise kurzfristige
Zuwanderung aus Gründen der Torschlusspanik verstärken
und langfristige Rückwanderung blockieren. Bei der Analyse
der indirekten Auswirkungen von Migration auf sozietale Sicherheit
im weiten Sinn des Begriffs liefern redistributive and regulative
Sozialpolitiken die stärkste normative Begründung für
Einwanderungskontrollen, rechtfertigen jedoch kaum Ziele und
Mittel der gegenwärtigen politischen Steuerung. Der für
diese Politik wesentliche Zusammenhang zwischen Migration und
Sicherheit ist ein diskursiver. "Sicherheit" kann im
politischen Sprachspiel als Trumpf eingesetzt werden, welcher
andere Werte aussticht. Dies hilft die breite Unterstützung
für kontraproduktive und normativ problematische Politiken
zu erklären.
ÖZP 2004/1, 67-80 [INHALT] [Englisch]
Albert Otti / Michael Karsten Schulze (Wien)
DIE GEWALTEN AUF KONFRONTATIONSKURS? Eine Fallstudie über
das Verhältnis von VfGH und Regierung in den Anfängen
der Wende
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis
zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Verfassungsgerichtshof
(VfGH). Dieser in einem demokratischen System verankerten Beziehung
ist ein inhärenter Konflikt eingeschrieben, da die beiden
Institutionen jeweils die Spitze von zwei Gewalten (Exekutive
und Judikative) repräsentieren und ausüben. Auf Grund
der notwendigen Anordnung im System der checks and balances
ist diese Konfliktkonstellation für eine lebendige Demokratie
elementar. Wir wollen der Frage nachgehen, ob sich eine Veränderung
in diesem Verhältnis seit der ersten Koalitionsregierung
zwischen ÖVP und FPÖ (ab Februar 2000) im Vergleich
zu den Jahren davor konstatieren lässt, und ob sich eine
Veränderung in der Demokratiequalität feststellen lässt.
Die mediale Aufregung rund um die Kärntner Ortstafeln, ausgelöst
durch polemische Äußerungen von Jörg Haider,
lassen dies auf den ersten Blick vermuten. Wir kommen zum Schluss,
dass die institutionelle Verankerung des VfGH als stabil zu qualifizieren
ist. Die permanenten Angriffe durch die FPÖ auf verschiedene
Teile des Justizwesens und ihre oftmals schweigende Duldung durch
die ÖVP sind jedoch als bedenklich einzustufen, da sie eine
diskursive Praxis darstellen, die das Verständnis vom Wesen
der Demokratie verschlechtert und damit mittelfristig ihr Funktionieren
beeinträchtigen kann.
ÖZP 2004/1, 81-94 [INHALT] [Englisch]
Peter Gstettner (Klagenfurt)
"...WO ALLE MACHT VOM VOLK AUSGEHT". Eine nachhaltige
Verhinderung. Zur Mikropolitik rund um den "Ortstafelsturm"
in Kärnten.
Im Herbst 1972 erschütterte der "Ortstafelsturm"
die politische Landschaft Österreichs. Anlass war die Aufstellung
deutsch- und slowenischsprachiger Ortstafeln in Südkärnten.
Zuvor war im Wiener Parlament mit Stimmenmehrheit der sozialdemokratischen
Partei ein Gesetz über die topografischen Aufschriften beschlossen
worden. In Kärnten gingen radikale deutschnationale "Heimatschützer"
auf die Straße, um die aufgestellten zweisprachigen Ortstafeln
gewaltsam zu entfernen. Ein Großaufgebot von Gendarmerie
konnte gerade noch verhindern, dass es zu größeren
Ausschreitungen kam. Der Terror der Straße endete erst,
als die Regierung bereit war, auf die Neuaufstellung der Ortstafeln
zu verzichten und eine Novellierung des Gesetzes vorzunehmen.
Eine konkrete Analyse des Geschehens, die hier erstmals anhand
von Archiv- und Aktenmaterial durchgeführt wird, kann zeigen,
wie minderheitenfeindliche Agitation das staatliche Handeln bis
zur Einschränkung von demokratischen Rechten deformieren
kann. Dies erklärt auch, weshalb der Staatsvertrag von 1955
in Kärnten bis heute nicht voll erfüllt ist.
ÖZP 2004/1, 95-108 [INHALT] [Englisch]
Evelyn Dawid (Wien)
DOCH MAN SIEHT NUR DIE IM FERNSEHEN. Wie viele Arbeitsplätze
die österreichische Politik bietet
Im Rahmen einer Forschungsarbeit über die Beschäftigung
im Nonprofit Sektor in Österreich wurde mittels eines per
E-Mail versandten Kurzfragebogens auch der Bereich Politik erfasst.
Die Daten gelten für den Sommer 2003, und es wurde eine
Rücklaufquote von 76,0 % erreicht. Berücksichtigt wurden
Nonprofit Organisationen, die im Rahmen der Repräsentativdemokratie
erfolgreich sind, also Parteien, die gewählte Mandatare
stellen - außerdem zur Gegenüberstellung der gesamte
öffentliche Sektor, also alle auf Zeit gewählten PolitikerInnen.
Der öffentliche Sektor zählt 43.727 Beschäftigte,
wobei der überwiegende Teil erstens nur nebenberuflich in
der Politik tätig ist und zweitens auf Gemeindeebene (98,2
%!) arbeitet. Der deutlich größere Nonprofit Sektor
erreicht 110.312 Beschäftigte, die aber nur zu 1,6 % bezahlt
arbeiten. Insbesondere SPÖ und ÖVP basieren auf dem
Engagement ehrenamtlicher MitarbeiterInnen. Auffallend sind die
schmale Personalausstattung der FPÖ und der hohe Anteil
der Teilzeitbeschäftigten bei den Grünen.
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