2004/1
Demokratie, Rechtsstaat und innere Sicherheit

 

ÖZP 2004/1, 7-18  [INHALT]   [Englisch]

Eva Kreisky (Wien)
DIE POLITISCHE MODERNE ALS PROJEKT DER FRAGMENTIERUNG: Demokratie und Rechtsstaat in Geschlechterperspektive

Der demokratische Rechtsstaat bildete niemals einen geschlechtsneutralen Modus der Limitierung und Legitimierung von Herrschaft. Er hatte ebenso vergeschlechtlichte Voraussetzungen wie ent-geschlechtlichende Nachwirkungen (und vice versa). Auch der liberale Rechtsstaat fungiert also als soziales und geschlechtliches Gestaltungsprinzip. Mit dem sozialen Rechtsstaat hatten sich aber reale und materielle Gleichstellungschancen auch für Frauen eröffnet, die mit der neoliberalen Wende allerdings ins Stocken geraten. Unter den Bedingungen neoliberaler Globalisierung sind daher neue Doktrinen des Rechtsstaats im Entstehen.


ÖZP 2004/1, 19-32    [INHALT]   [Englisch]

Hans J. Lietzmann (Wuppertal)
DIE EUROPÄISCHE UNION ALS "DEFEKTE DEMOKRATIE"? Rechtsstaat und Pfadabhängigkeit in Europa

Der Artikel wendet die Kriterien der politikwissenschaftlichen Debatte über "defekte" bzw. "hybride" Demokratien in den Ländern eines Übergangs von diktatorischen zu nicht-diktatorischen Regimes auf die institutionelle Politik der Europäischen Union an. Dabei erweist sich, dass in der Genealogie wie im gegenwärtigen Entwicklungsstand der EU nicht nur temporäre "Defizite", sondern strukturelle Ursachen für ihre mangelhafte demokratische Struktur verantwortlich sind. Es wird hervorgehoben, dass die Gründung der EU nicht auf einer historisch-politischen tabula rasa stattgefunden hat, dass es also eine institutionelle "Stunde Null" nicht gab. Die EU steht vielmehr in einer institutionellen Tradition und in einer "Pfadabhängigkeit" gegenüber autoritativen Entwicklungsregimes, wie sie zur Modernisierung und Ökonomisierung von vielen Staaten Europas eingesetzt wurden. .


ÖZP 2004/1, 33-48     [INHALT]   [Englisch]

Alfred J. Noll (Wien)
VOR DEM SICHERHEITSSTAAT?

Der Kern des Sicherheits-Versprechens liegt darin, dass man gar nicht wissen muss, was man verspricht, wenn man Sicherheit verspricht. Was als "Sicherheit"/"Unsicherheit" gilt, das unterliegt gesellschaftlicher Vereinbarung, ideologischer und politischer Auseinandersetzung oder auch kultureller Festlegung. Wir beobachten eine nachdrückliche gesellschaftliche und technik-politische Tendenz zur Vorsorge und zur Herstellung von Sicherheit. Der Rechtsbegriff der "Sicherheit" eröffnet ein weites Feld, er bedarf der Konkretisierung. Das erkennbare Bemühen um eine eindeutige Definition der "Sicherheit" aber scheitert beinahe notwendig vor den Ansprüchen polizeilicher Praxis. Für die polizeiliche Praxis hat dies zur Folge, dass sie die weiten Spielräume der gesetzlichen Grundlagen ausnützen kann, ohne sich den subtilen Überlegungen einer verfassungskonformen Einschränkung dieser eingriffsintensiven Akte der Gesetzgebung zu stellen. Wir sehen den Übergang von der repressiven zur präventiven Polizei. Diese Aufgabenverschiebung führte zu einer weiteren Vorverlagerung des Staatsschutzes weit in die Gesellschaft hinein. Überspitzt formuliert: Die staatliche Sicherheit entwickelte sich mit dieser Sicherheitskonzeption zum "Supergrundrecht", Bürgerinnen und Bürger mutierten zu potentiellen Sicherheitsrisiken.


ÖZP 2004/1, 49-66     [INHALT]   [Englisch]

Rainer Bauböck (Wien)
MIGRATION UND INNERE SICHERHEIT: Komplexe Zusammenhänge, paradoxe Effekte und politische Simplifizierungen

Der Zusammenhang zwischen Migration und innerer Sicherheit ist komplex, wird aber immer wieder politisch simplifiziert. Die generelle Annahme, welche durch Medienberichterstattung und politische Reden verbreitet wird, lautet, dass unkontrollierte Zuwanderung Sicherheit in zweierlei Hinsicht gefährde: erstens direkt, indem sie grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten erleichtert, und zweitens indirekt, indem sie gesellschaftliche Zustände herbeiführt, welche die staatliche Fähigkeit zur Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und sozietaler Sicherheit in einem umfassenderen Sinn schwächen. Der Beitrag argumentiert, dass diese prima facie plausible Behauptung modifiziert werden muss. Erstens müssen Migrationskontrollen im Namen der inneren Sicherheit gegen den ökonomischen und sozialen Nutzen sowie den politischen Eigenwert von Bewegungsfreiheit abgewogen werden. Zweitens kann die Illegalisierung von Einwanderung selbst öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie anhaltende Migrationsbewegungen nicht unterbinden kann, oder wenn die Hochrüstung von Grenzen zur Verdrängung freiwilliger und selbst organisierter Fluchthilfe durch organisierte Schlepperbanden führt. Drittens kann die Schließung von Grenzen paradoxerweise kurzfristige Zuwanderung aus Gründen der Torschlusspanik verstärken und langfristige Rückwanderung blockieren. Bei der Analyse der indirekten Auswirkungen von Migration auf sozietale Sicherheit im weiten Sinn des Begriffs liefern redistributive and regulative Sozialpolitiken die stärkste normative Begründung für Einwanderungskontrollen, rechtfertigen jedoch kaum Ziele und Mittel der gegenwärtigen politischen Steuerung. Der für diese Politik wesentliche Zusammenhang zwischen Migration und Sicherheit ist ein diskursiver. "Sicherheit" kann im politischen Sprachspiel als Trumpf eingesetzt werden, welcher andere Werte aussticht. Dies hilft die breite Unterstützung für kontraproduktive und normativ problematische Politiken zu erklären.


ÖZP 2004/1, 67-80    [INHALT]   [Englisch]

Albert Otti / Michael Karsten Schulze (Wien)
DIE GEWALTEN AUF KONFRONTATIONSKURS? Eine Fallstudie über das Verhältnis von VfGH und Regierung in den Anfängen der Wende

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser in einem demokratischen System verankerten Beziehung ist ein inhärenter Konflikt eingeschrieben, da die beiden Institutionen jeweils die Spitze von zwei Gewalten (Exekutive und Judikative) repräsentieren und ausüben. Auf Grund der notwendigen Anordnung im System der checks and balances ist diese Konfliktkonstellation für eine lebendige Demokratie elementar. Wir wollen der Frage nachgehen, ob sich eine Veränderung in diesem Verhältnis seit der ersten Koalitionsregierung zwischen ÖVP und FPÖ (ab Februar 2000) im Vergleich zu den Jahren davor konstatieren lässt, und ob sich eine Veränderung in der Demokratiequalität feststellen lässt. Die mediale Aufregung rund um die Kärntner Ortstafeln, ausgelöst durch polemische Äußerungen von Jörg Haider, lassen dies auf den ersten Blick vermuten. Wir kommen zum Schluss, dass die institutionelle Verankerung des VfGH als stabil zu qualifizieren ist. Die permanenten Angriffe durch die FPÖ auf verschiedene Teile des Justizwesens und ihre oftmals schweigende Duldung durch die ÖVP sind jedoch als bedenklich einzustufen, da sie eine diskursive Praxis darstellen, die das Verständnis vom Wesen der Demokratie verschlechtert und damit mittelfristig ihr Funktionieren beeinträchtigen kann.


ÖZP 2004/1, 81-94    [INHALT]   [Englisch]

Peter Gstettner (Klagenfurt)
"...WO ALLE MACHT VOM VOLK AUSGEHT". Eine nachhaltige Verhinderung. Zur Mikropolitik rund um den "Ortstafelsturm" in Kärnten.

Im Herbst 1972 erschütterte der "Ortstafelsturm" die politische Landschaft Österreichs. Anlass war die Aufstellung deutsch- und slowenischsprachiger Ortstafeln in Südkärnten. Zuvor war im Wiener Parlament mit Stimmenmehrheit der sozialdemokratischen Partei ein Gesetz über die topografischen Aufschriften beschlossen worden. In Kärnten gingen radikale deutschnationale "Heimatschützer" auf die Straße, um die aufgestellten zweisprachigen Ortstafeln gewaltsam zu entfernen. Ein Großaufgebot von Gendarmerie konnte gerade noch verhindern, dass es zu größeren Ausschreitungen kam. Der Terror der Straße endete erst, als die Regierung bereit war, auf die Neuaufstellung der Ortstafeln zu verzichten und eine Novellierung des Gesetzes vorzunehmen. Eine konkrete Analyse des Geschehens, die hier erstmals anhand von Archiv- und Aktenmaterial durchgeführt wird, kann zeigen, wie minderheitenfeindliche Agitation das staatliche Handeln bis zur Einschränkung von demokratischen Rechten deformieren kann. Dies erklärt auch, weshalb der Staatsvertrag von 1955 in Kärnten bis heute nicht voll erfüllt ist.


ÖZP 2004/1, 95-108     [INHALT]   [Englisch]

Evelyn Dawid (Wien)
DOCH MAN SIEHT NUR DIE IM FERNSEHEN. Wie viele Arbeitsplätze die österreichische Politik bietet

Im Rahmen einer Forschungsarbeit über die Beschäftigung im Nonprofit Sektor in Österreich wurde mittels eines per E-Mail versandten Kurzfragebogens auch der Bereich Politik erfasst. Die Daten gelten für den Sommer 2003, und es wurde eine Rücklaufquote von 76,0 % erreicht. Berücksichtigt wurden Nonprofit Organisationen, die im Rahmen der Repräsentativdemokratie erfolgreich sind, also Parteien, die gewählte Mandatare stellen - außerdem zur Gegenüberstellung der gesamte öffentliche Sektor, also alle auf Zeit gewählten PolitikerInnen. Der öffentliche Sektor zählt 43.727 Beschäftigte, wobei der überwiegende Teil erstens nur nebenberuflich in der Politik tätig ist und zweitens auf Gemeindeebene (98,2 %!) arbeitet. Der deutlich größere Nonprofit Sektor erreicht 110.312 Beschäftigte, die aber nur zu 1,6 % bezahlt arbeiten. Insbesondere SPÖ und ÖVP basieren auf dem Engagement ehrenamtlicher MitarbeiterInnen. Auffallend sind die schmale Personalausstattung der FPÖ und der hohe Anteil der Teilzeitbeschäftigten bei den Grünen.


 

ÖZP - Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft