2005/3
Repräsentation und Verfassung. Zur Legitimität des europäischen Verfassungskonvents

 

ÖZP 2005/3, 217-232   [INHALT]   [Englisch]

Johannes Pollak (Wien)
BUNDESSTAATSREFORM JA, ABER WELCHE?
REPRÄSENTATION ALS HERRSCHAFTSORGANISATION: Ideengeschichtliche Anmerkungen

Repräsentation ist ein Schlüsselkonzept moderner Demokratietheorie - seine Bedeutung ist jedoch weidlich unspezifisch. Der Beitrag konzentriert sich auf eine Funktion der Repräsentation, die Herrschaftsorganisation und auf die damit verbundenen Fragen wer oder was wird wie repräsentiert. In der ideengeschichtlichen Genese wird sichtbar, dass Repräsentation weder ein modernes Konzept ist, noch dass es eine blosse Technik der Herrschaftsgestaltung ist. Vielmehr wird durch die Kontextualisierung sein teleologisch manipulativer Charakter evident.


ÖZP 2005/3, 233-248    [INHALT]   [Englisch]

Jane Mansbridge (Harvard)
"THE FALLACY OF TIGHTENING THE REINS"

Im gegenwärtigen Diskurs über die Reformbedürftigkeit demokratischer Systeme wird versucht, der Unzufriedenheit der BürgerInnen mit Vorschlägen zur stärkeren Kontrolle der RepräsentantInnen zu begegnen. Dies soll auf der einen Seite durch eine Betonung der elektoralen Verbindung, auf der anderen Seite durch eine bessere Kontrolle der Bürokratie durch die gewählten RepräsentantInnen erfolgen. Die Überbetonung der Wahl stößt jedoch auf Schwierigkeiten: Wahlen können Quelle von Desinformation und Auslöser für populistische Politik sein, deren einziges Ziel der Wahlerfolg ist. Darüberhinaus ist im verbreiteten Modell der "gyroskopischen" Repräsentation die Verweigerung der Wahlunterstützung eine leere Drohung. Vielmehr muss eine Form der "narrativen" und deliberativen Accountability und eine Betonung der non-elektoralen Mechanismen angewandt werden, um die Responsivität des politischen Systems zu erhöhen und das demokratische Defizit zu verringern. Kommunikation und politische Bildung werden als Ergänzungen elektoraler Kontrolle präsentiert.


ÖZP 2005/3, 249-262     [INHALT]   [Englisch]

John Erik Fossum (Oslo) / Agustín José Menéndez (Oslo)
DEMOCRATIC CONSTITUTION-MAKING - REFLECTIONS ON THE EUROPEAN EXPERIMENT

Mit der Erklärung von Laeken setzte die erste umfassende Debatte über eine Verfassung für Europa ein. Eine wichtige Frage ist, ob dies bereits einem konstitutionellen Moment in einem kritisch-normativen Sinn gleichkommt. Zwar können aus dem Laeken-Prozess normative Standards destilliert werden, die Komplexität des europäischen politischen Systems aber erfordert eine Anpassung unserer Konsti­tutionalisierungsmodelle, um den Anforderungen der Demokratie genüge zu tun. Der vorliegende Beitrag verweist auf die Spannung zwischen der Idee eines konstitutionellen Moments und dem Konzept der demokratischen Repräsentation und schlägt zur Lösung ein normatives Modell des deliberativen Konstitutionalismus' vor.


ÖZP 2005/3, 263-278     [INHALT]   [Englisch]

Josef Melchior (Wien)
ZUR LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES EU-KONVENTS

Der Artikel untersucht die Problemlösungsfähigkeit des EU-Konvents im Hinblick auf die Fragen von Demokratie, Effizienz und Handlungsfähigkeit. Dabei wird zwischen einer inhaltlichen und einer prozessualen Dimension der Leistungsfähigkeit unterschieden. Als Maßstab für deren Beurteilung werden die politischen Vorgaben des Laeken-Mandates und die Operationsweise von Regierungskonferenzen herangezogen. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass sich der EU-Konvent im Rahmen der Vorgaben des Mandates bewegt hat, wobei seine Beiträge zur Problemlösung als inkrementelle Weiterentwicklungen der Konstitutionalisierung der EU mit einigen wenigen Innovationen qualifiziert werden. Die Vorlage eines einheitlichen Verfassungsentwurfes wird als besondere Leistung des EU-Konvents gewürdigt, die sich aus spezifischen Merkmalen der Operationsweise des Konvents erklärt, die ihn von Regierungskonferenzen unterscheiden.


ÖZP 2005/3, 279-294     [INHALT]   [Englisch]

Florian Oberhuber (Wien)
EUROPÄISCHE POLITISCHE REALITÄT IM/UND VERFASSUNGSKONVENT.
Elemente und Funktionen einer supranationalen Institution

Der vorliegende Artikel beruht auf empirischen Forschungen zum Europäischen Verfassungskonvent als institutionellem Milieu und als supranationaler politischer Arena. In fünf Schnitten wird je ein anderer Aspekt des Konventsprozesses, seines Mandats und seiner Funktionen hervorgehoben und im Kontext der EU und ihrer Entwicklung analysiert, wobei das besondere Augenmerk den Ambivalenzen und Widersprüchen des Gegenstandes gilt: Die in der Laeken Erklärung geforderte breite Debatte der Zukunft der erweiterten Union widersprach auf der anderen Seite den Erfordernissen einer expertenbasierten Konsolidierung der Verträge, wie sie durch den organisatorischen Aufbau des Konvents (Macht), die inkrementalistische Arbeit des Sekretariats sowie die eigentümliche soziale Dynamik des Konventsprozesses (mainstreaming bzw. engrenage) ermöglicht wurde. Das intergouvernementale Element wiederum erwies sich als unhintergehbar, musste aber zu einer Kompromittierung der neuen ‚konstitutionellen Selbstbeschreibung' der EU durch Kompromisse führen. Schließlich blieb der demokratische Auftrag des Konvents im Wesentlichen auf Inszenierung und Rhetorik beschränkt, wobei der Beitrag des ‚etatistischen' imaginaire einer Verfassungsgebung zur Legitimation der ‚pluralistischen' Europolity entsprechend ambivalent beurteilt wird.


ÖZP 2005/3, 295-310     [INHALT]   [Englisch]

Helmut P. Gaisbauer (Salzburg)
POLEN UND DER VERFASSUNGSVERTRAG IN DER ICG 2003 ALS KLASSISCHES TWO LEVEL GAME?

Der vorliegende Beitrag versucht das Scheitern des Verfassungsgipfels im Dezember 2003 als ein two level game (Robert D. Putnam) zu analysieren. Er kommt dabei zum Schluss, dass aufgrund der Besonderheit der Situation des Beitrittslandes Polens, die Präferenzbildung auf nationaler Ebene mit diesem Konzept nur unzureichend erklärt werden kann. Erst unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die aus der Gleichzeitigkeit von Beitritt (Kampagne, Referendum) und Konstitutionalisierung der EU entstanden sind, gewinnt die Erklärung ausreichend Plausibilität und Reichweite.

Die Analyse dieser Schwierigkeiten deutet auf einen Mangel an Legitimität des Konvents und "seiner" Verfassung hin. Wenige Wochen vor dem polnischen Referendum wurden im Konvent die machtpolitisch bedeutendsten Reformen debattiert und verhandelt, was ein Abgehen vom für Polen günstigen System der Stimmengewichtung nach Nizza bedeuten sollte. Dies führte zu einer Diskurspolitik der polnischen Regierung, die auf eine Unterdrückung des Themas "Konvent" in der parlamentarischen und öffentlichen Debatte abgestellt war. Als das Referendum geschlagen war, trat die Regierung plötzlich scharf gegen die umstrittene Neuregelung des Systems der Stimmengewichtung auf, während Danuta Hübner als Regierungsvertreterin den Konventsentwurf mitunterzeichnet hatte.


ÖZP 2005/3, 311-322    [INHALT]   [Englisch]

Peter Bußjäger (Innsbruck)
BUNDESSTAATSREFORM JA, ABER WELCHE?
Modelle für die Verteilung der Gesetzgebungs-zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern

Eine der schwierigsten Themenstellungen für den im Jänner 2005 beendeten Österreich-Konvent bildete die Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeit im föderalen System Österreichs. Wie sich zeigen sollte, bildete diese Frage auch eine der maßgeblichen Bruchstellen im Konvent. Es gelang nicht, einen Konsens zu den verschiedenen Optionen, die sich für die Reform des bundesstaatlichen Systems stellten, zu finden. Die Tatsache, dass das bundesstaatliche System als solches nach dem Konventsauftrag beizubehalten war, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass über die Leistungsfähigkeit und Chancen des Föderalismus in Österreich im Konvent ein tiefgreifender Dissens bestand.

So blieben lediglich verschiedene, im zuständigen Ausschuss 5 des Konvents diskutierte Alternativen für die Neugestaltung des bundesstaatlichen Systems zurück. Ob und welche dieser Vorschläge in der weiteren Verfassungsdiskussion aufgegriffen werden, lässt sich nicht prognostizieren.


 

ÖZP - Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft