1998/4
Europa zwischen Integration und Ausschluß
Europa between Integration and Exclusion

 

ÖZP 98/4, 363-376     [INHALT]   [English]

Patricia Bauer (Hamburg)
DIE UNION VOR DER OSTERWEITERUNG. DIE TRANSFORMATIONSSTAATEN - VON DER STARTLINIE INS ABSEITS?

Die Osterweiterung der EU hat begonnen. Jedoch steht nicht fest, an welchen Politiken der Gemeinschaft die beitretenden Staaten teilnehmen werden, so daß unterschiedliche institutionelle Status der Mitgliedschaft wahrscheinlich sind. Zudem werden durch das Projekt der Währungsunion unter den bisherigen Mitgliedern verschiedene "Geschwindigkeiten" entstehen. Schließlich liegt völlig im Dunkeln, welche Chancen institutioneller Einbindung für die nicht beitrittswilligen oder nicht beitrittsfähigen Transformationsstaaten bestehen. Dies wird zu einer Differenzierung innerhalb Europas führen, die nicht nur institutionelle Unübersichtlichkeiten nach sich zieht, sondern auch Wohlfahrtsverluste für alle Transformationsstaaten generieren könnte.
Die Transformationsstaaten sollten sich deshalb nicht ausschließlich auf einen EU-Beitritt fixieren, sondern die beträchtliche Zeitspanne bis dahin zur Entwicklung der eigenen Prosperität durch Kooperation untereinander nutzen. Auf diese Weise könnte innerhalb Osteuropas der Wohlstand schneller wachsen und mittel- bzw. langfristig den Weg in die EU bahnen.


ÖZP 98/4, 377-390     [INHALT]   [English]

Sieglinde Gstöhl (Liechtenstein)
VERTIEFUNG VERSUS ERWEITERUNG: WIE FLEXIBEL IST DIE EUROPÄISCHE UNION?

Seit jeher haben verschiedene Auffassungen bestanden über das Verhältnis von "Vertiefung versus Erweiterung" der Europäischen Union (EU). In den 1990er Jahren scheint sich die Ansicht durchgesetzt zu haben, dass beide Strategien gleichzeitig verfolgt werden können. Dies setzt jedoch die vermehrte Zulassung differenzierter Integration voraus.
Dieser Beitrag zeigt die zunehmende Flexibilität der EU gegenüber ihren Mitgliedstaaten auf, angefangen vom Gebot der einheitlichen Integration bis zur "verstärkten Zusammenarbeit" des Amsterdamer Vertrags. Mit Blick auf den zu erwartenden Diversitätsschub der Osterweiterungen wird auch die potentielle Flexibilität der EU gegenüber den Beitrittskandidaten diskutiert. Eine Flexibilisierung des Integrationsprozesses eröffnet zusätzliche Szenarien für die künftige Entwicklung der Union und könnte zu einer neuen Kontroverse "Vertiefung versus Erweiterung versus Flexibilität" führen.


ÖZP 98/4, 391-406     [INHALT]   [English]

Klaus Giering (München)
DIE EUROPÄISCHE UNION VOR DER ERWEITERUNG - REFORMBEDARF DER INSTITUTIONEN UND VERFAHREN NACH AMSTERDAM

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den institutionellen Defiziten der Europäischen Union im Vorfeld der Osterweiterung. Der Vertrag von Amsterdam sollte die institutionellen und strukturellen Reformen von Maastricht fortsetzen und die Europäische Union auf den Beitritt von elf Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Zyperns vorbereiten. Im Ergebnis hat der neue Vertrag zwar wiederum zahlreiche Anpassungen an den institutionellen Strukturen vorgenommen, ohne die Union und ihre Institutionen ausreichend auf die anstehende Erweiterung vorzubereiten. Die eher kosmetischen Korrekturen des institutionellen Rahmens der GASP haben zudem wenig zur Stärkung der externen Handlungsfähigkeit beigetragen, und die neu in die Verträge eingeführten Flexibilisierungsmöglichkeiten werden aufgrund der weitreichenden Einschränkungen kaum zur Anwendung kommen. Mit Blick auf die Handlungs- und Erweiterungsfähigkeit der EU sind daher weitere Reformanläufe vorprogrammiert. Dazu werden mögliche Reformoptionen vorgestellt, die mit mehr oder weniger weitreichenden Veränderungen am bestehenden Institutionensystem unterschiedliche Voraussetzungen für den weiteren Verlauf der europäischen Integration schaffen würden.


ÖZP 98/4, 407-424     [INHALT]   [English]

Manfred Spiesberger (Lausanne)
ÜBERGANGSREGIME ZUR ABFEDERUNG VON DIFFERENZEN BEI EG/EU-BEITRITTEN

Die Europäische Union eröffnet beitrittswilligen und geeigneten Staaten eine konkrete Beitrittsperspektive; sie nimmt damit einerseits politische Verantwortung in Europa wahr und verfolgt andererseits handfeste ökonomische Interessen. In mancherlei Hinsicht differente Beitrittskandidaten machen es allerdings nötig, für unterschiedliche Problemlagen probate Lösungen zu finden. Ein möglichst reibungsloser Ablauf des Beitrittsprozesses soll damit gewährleistet werden.
Übergangsregime, also insbesondere Übergangsfristen, die bei Beitritten festgelegt werden, zeigen den Umgang mit diesen diversen Problemlagen. Deshalb ermöglicht eine Analyse bisheriger Beitritte zur EG bzw. EU und jeweils gefundener Problemlösungen einen Einblick, wie die Union die Diversität der Beitrittskandidaten handhabt. Ursachen und mannigfaltige Interessen, die einer unterschiedlichen Behandlung von Beitrittskandidaten zugrunde liegen, werden daraufhin besprochen und analysiert. Die derart gewonnenen Erkenntnisse, angewandt auf die anstehende Osterweiterung, weisen auf die Parallelen mit der bereits erfolgreich bewältigten Süderweiterung hin.


ÖZP 98/4, 425-442     [INHALT]   [English]

Heiko Prange (Liechtenstein)
ERWEITERUNG AUF RATEN? EU-ASSOZIIERUNGSPOLITIK AM BEISPIEL DER EUROPA-ABKOMMEN UND DES EWR

Der vorliegende Artikel untersucht vergleichend die Assoziierungspolitik der Europäischen Union (EU) anfangs der 1990er Jahre anhand der mit Mittel- und Osteuropa (MOE) abgeschlossenen Europa-Abkommen und dem mit den EFTA-Staaten vereinbarten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die beiden Abkommen sind besonders informativ, da jeweils mit potentiellen Mitgliedern verhandelt wurde, die allerdings völlig verschiedenartige strukturelle Merkmale aufwiesen. Ziel ist es festzustellen, welches die Determinanten der EU-Assoziierungspolitik sind und in welchem Umfang die Mitgliedstaaten ihre Interessen durchsetzen konnten. Dies geschieht mittels eines Vergleiches der von der EU angebotenen und den jeweiligen Verhandlungspartnern geforderten Vertragsinhalte mit den vertraglichen Ergebnissen.
Der Artikel argumentiert, dass die Europäische Union nur dann eine Bereitschaft zur Diversifikation gegenüber Drittstaaten offenbart, wenn das Eigeninteresse ihrer Mitgliedstaaten dies zulässt. Form und Intention des jeweiligen Abkommens oder die wirtschaftspolitische Situation der Verhandlungspartner bleiben ohne grosse Relevanz, wenn es um die Durchsetzung nationaler Prioritäten der EU-Mitglieder geht. Die Assoziierungspolitik der Union ist deshalb lediglich eine "Erweiterung auf Raten".


ÖZP 98/4, 442-458     [INHALT]   [English]

Peter A. Kraus (Berlin)
KULTURELLER PLURALISMUS UND POLITISCHE INTEGRATION: DIE SPRACHENFRAGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Die Probleme bei der politischen Integration Europas werden neuerdings häufig mit den schwachen kulturellen Grundlagen für den Aufbau einer transnationalen Demokratie in Verbindung gebracht. Sprachenvielfalt ist zweifelsohne ein herausragender Bestandteil kultureller Heterogenität in der EU. Der Beitrag befaßt sich daher mit der Bedeutung von Sprache im Kontext der politischen Regulierung des kulturellen Pluralismus. Den Ausgangspunkt bildet dabei die schwierige Frage nach den Auswirkungen der heterogenen und multilingualen Struktur der EU auf Bemühungen zur Demokratisierung dieser neuartigen politischen Gemeinschaft. Nach einer knappen Darstellung der Sprachpolitik westeuropäischer Nationalstaaten werden die Herausforderungen des Sprachenpluralismus im institutionellen Kontext der EU in den Vordergrund gerückt. Abschließend wird erörtert, inwieweit die EU als ausgeprägt heterogene Herrschaftsordnung die kulturellen Rigiditäten nationalstaatlicher Integrationsmodelle überwinden könnte.


ÖZP 98/4, 459-472     [INHALT]   [English]

Frank Schimmelfennig (Darmstadt)
LIBERAL NORMS AND THE EASTERN ENLARGEMENT OF THE EUROPEAN UNION: A CASE FOR SOCIOLOGICAL INSTITUTIONALISM

Warum streben die Staaten Ost- und Mitteleuropas in die Europäische Union? Warum hat die Europäische Union sich zur Osterweiterung entschlossen? Warum werden formelle Beitrittsverhandlungen bisher nur mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn geführt? Ein soziologischer Ansatz zur Analyse internationaler Institutionen und Organisationen beantwortet diese Fragen am schlüssigsten. In der soziologischen Perspektive repräsentiert die EU die europäische liberale Staatengemeinschaft. Staaten, die die Werte und Normen der liberalen Gemeinschaft teilen, streben auch die Mitgliedschaft in der Union an. Die EU erweitert sich, weil sie ihren konstitutiven Ideen verpflichtet ist. Staaten, die die Gemeinschaftswerte und -normen internalisiert haben und ihr innen- und außenpolitisches Verhalten an ihnen ausrichten, haben das Recht erworben, der Gemeinschaftsorganisation beizutreten. Für die formellen Beitrittsverhandlungen hat die EU die Staaten ausgewählt, die die größten Fortschritte bei der Internalisierung der Gemeinschaftswerte und -normen gemacht haben.


ÖZP 98/4, 472-480     [INHALT]   [English]

Helmut Kramer (Wien)
POLITIKWISSENSCHAFT UND EU-OSTERWEITERUNG

Der Erweiterungsprozeß der Europäischen Union sollte mit einer konzeptuell-methodischen Erweiterung der Politikwissenschaft verbunden werden. Leitende Prinzipien sind hier eine Erneuerung der normativen Demokratietheorie im Kontext der Mehrebenenpolitik der Europäischen Union, die verstärkte Berücksichtigung von Historizität, die kritische Reflexion von Inklusion und Exklusion in den Analyseperspektiven sowie eine Praxis der Interdisziplinarität, die sich auch in einer konkreten Veränderung und Ausweitung der Inhalte und der traditionellen Formen von politik- und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen niederschlägt.

 

 

ÖZP - Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft